Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei Gebühren und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Sendelizenz um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt oder ob aktivierungspflichtige Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts vorliegen (Az. IV R 13/18).
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