+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hat bzgl. der Schenkungsteuer bei Einziehung von Gesellschaftsanteilen zu der Frage Stellung genommen, ob der Fiktionstatbestand des § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG nur die Zwangseinziehung des Gesellschaftsanteils nach § 34 Abs. 2 GmbHG erfasst oder auch die Einziehung mit Zustimmung des ausscheidenden Gesellschafters (Az. II R 21/20).
Source: DATEV