+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Steuerfahndung darf von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik verlangen. Der BFH sieht hierin keinen Verstoß gegen die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit (Az. II R 17/14).
Source: DATEV STeuer