Die Steuerfahndung darf von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik verlangen. Der BFH sieht hierin keinen Verstoß gegen die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit (Az. II R 17/14).
Source: DATEV STeuer
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