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Kann von einem ehemaligen Insolvenzverwalter, der vom Finanzamt eine Steuererstattung des Insolvenzschuldners auf einem Insolvenzkonto für die Masse erhalten und dementsprechend die erhaltenen Gelder im Rahmen der Schlussverteilung an die Insolvenzgläubiger anteilig entsprechend ihrer Quote ausgekehrt hat, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Steuererstattung nach § 37 Abs. 2 AO persönlich zurückgefordert werden? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. X R 3/23).
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