Geht die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung, wie etwa bei einem Wohnsitzwechsel oder einer Betriebsverlegung, von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, ist dies auch beim Erlass eines Abrechnungsbescheids zu beachten. Dies entschied der BFH im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen wegen festgesetzter und nicht rechtzeitig gezahlter Einkommensteuer. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben (Az. VII R 27/17).
Source: DATEV STeuer
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