Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Fehlen der im BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016 (BStBl I 2016, 504, unter 2.a.) als Mindestanforderungen aufgeführten Angaben ohne die Möglichkeit einer Schätzung zur Anwendung der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG führt (Az. VIII R 31/16).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare