Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Dienstleistungsumsätze eines Geldautomaten betreibenden Unternehmens gegenüber Banken gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG aufgrund des EuGH-Urteils C-2/95 steuerfrei sind (Az. V R 30/19).
Source: DATEV STeuer
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