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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei den Umsätzen für zugekaufte innerdeutsche Zubringer- und Transferflüge bei Flugreisen ins Ausland innerhalb einer Organgesellschaft um selbständige Reiseleistungen i. S. des § 25 Abs. 1 S. 1 und 5 UStG handelt, die in die Margenbesteuerung einzubeziehen sind (Az. V R 23/17).
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