Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das FG in einem Rechtsstreit betreffend die Frage, ob bestimmte im Internet bestellte Präparate als Arzneimittel einem Einfuhrverbot unterliegen oder ob sie als Nahrungsergänzungsmittel zum freien Verkehr zu überlassen sind, arzneimittelrechtliche Vorfragen über die Äußerungen der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde hinaus aufklären muss (Az. VII R 4/19).
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