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Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen aufgrund einer Gewinnausschüttung im Anschluss an die Einbringung nießbrauchsbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Ansatz einer sog. mittelbaren vGA beim Gesellschafter führen (Az. VIII R 29/18).
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