+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hatte zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft zu entscheiden (Az. I R 12-13/21).
Source: DATEV