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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Entlastung von der Energiesteuer für an Angehörige der US-Streitkräfte geliefertes Heizöl auch dann zu gewähren ist, wenn der Lieferzeitpunkt vor dem Gültigkeitszeitraum des erst nachträglich erteilten Beschaffungsauftrags liegt (Az. VII R 17/19).
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