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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag (sog. Neuvertrag) geschuldeten Leistungen des Nutzungsberechtigten an die Eigentümer nach der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (Az. VI R 59/15).
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