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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die allgemeinen Grundsätze der BFH-Rechtsprechung über das Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht auch dann gelten, wenn das Fahrzeug wegen vollständiger Zerstörung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht Teil der Insolvenzmasse werden konnte (Az. III R 30/18).
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