Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein geschlossener Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, der in die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen investiert und an dem sich rund 350 Klein- und Kleinstanleger beteiligt haben, als Steuerstundungsmodell anzusehen ist, weil der Fondsprospekt für die ersten beiden Geschäftsjahre Anlaufverluste in Höhe von mehr als 40 % des gezeichneten Eigenkapitals prognostiziert (Az. IV R 7/16).
Source: DATEV STeuer
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