+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der dem betreuenden Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil übertragen werden kann, weil der betreuende Elternteil Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhält (Az. III R 18/15).
Source: DATEV STeuer