+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. So entschied der BFH (Az. III R 25/19).
Source: DATEV