Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Durchführung eines innerperiodischen Verlustausgleichs vor der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung i. S. des § 34a EStG vorrangig ist (Az. X R 65/14).
Source: DATEV STeuer
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Durchführung eines innerperiodischen Verlustausgleichs vor der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung i. S. des § 34a EStG vorrangig ist (Az. X R 65/14).
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