+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Durchführung eines innerperiodischen Verlustausgleichs vor der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung i. S. des § 34a EStG vorrangig ist (Az. X R 65/14).
Source: DATEV STeuer