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Der BFH nahm u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der vorliegenden Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer unterliegt, und ob die XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ist und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang (Az. VIII R 28/20).
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