+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Laut BFH kann ein Gewerbetreibender seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt (Az. X R 59/14).
Source: DATEV STeuer