Der BFH hatte im Rahmen der Übertragung von Anteilen einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge in mehreren Rechtsgeschäften zu entscheiden, ob die Vereinigung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruht, mit der Folge, dass der Vorgang nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist (Az. II R 52/14).
Source: DATEV STeuer
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