+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen u. a. mit Auffahrrampe und Befestigungseinrichtungen für Rollstühle versehenen Kleinbus zu gewähren ist, mit dem Personen zur Krankenbehandlung und in Einrichtungen der Tagespflege befördert werden (Az. IV R 40/19).
Source: DATEV