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Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, die während ihres Bestehens einem ihrer Gesellschafter steuerrechtlich wirksam eine Pensionszusage erteilt hat, in eine Personengesellschaft hinsichtlich der Pensionsrückstellung zur Entstehung eines Übernahmefolgegewinns im Sinne des § 6 UmwStG führt, da insoweit ein Korrekturposten im Sonderbetriebsvermögen des begünstigten Mitunternehmers anzusetzen ist (Az. VIII R 17/20).
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