Bei verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 2 GewStG darf für Betriebsstätten (hier: Offshore-Windpark) in gemeindefreien Gebieten keine Übertragung der Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer auf ein Bundesland erfolgen. Dies entschied der BFH (Az. IV R 5/22).
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