Der BFH entschied, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Dabei sei die Zivilrechtslage maßgeblich, sodass es nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ankomme (Az. II R 26/16).
Source: DATEV STeuer
Der BFH entschied, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Dabei sei die Zivilrechtslage maßgeblich, sodass es nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ankomme (Az. II R 26/16).
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