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Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung von der Erbschaftsteuer für den Erwerb eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfüllt sind, wenn der Erblasser im Zeitpunkt des Todes noch nicht zivilrechtlicher Eigentümer des Familienheims war, aber bereits wirtschaftliches Eigentum, sowie ein Anwartschaftsrecht auf das Volleigentum erworben hat (Az. II R 14/16).
Source: DATEV STeuer