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Der BFH hat Stellung bezogen zu Fragen des Ausschlusses eines beschränkt steuerpflichtigen US-Staatsangehörigen mit Wohnsitz im EU-Ausland von der Möglichkeit der Antragsveranlagung durch § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG (Az. I R 80/16).
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