Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Erstattungsanspruch auf Grunderwerbsteuer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG insolvenzrechtlich bereits mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags (mithin vor dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung) aufschiebend bedingt entsteht, wenn der Anspruch auf einem Ereignis beruht, das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist (Az. VII R 23/17).
Source: DATEV STeuer
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