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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Einnahmen einer gemeinnützigen Stiftung aus dem wirtschaftlichen Teilbetrieb „Finanzen“ dem steuerfreien Zweckbetrieb gemäß § 65 AO zuzuordnen sind oder ob diese damit einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb unterhält (Az. V R 5/19).
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