Der BFH hat bezüglich der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Erbbaurechts – Betreiben eines Klärwerks – zu den Fragen Stellung genommen, ob es sich bei der vorliegenden Vertragsgestaltung um eine Öffentlich-Private-Partnerschaft handelt und ob bei einem auf die Laufzeit eines ÖPP-Vertrags befristeten Erbbaurechts die tatbestandliche Voraussetzung der Rückübertragung fehlt, wodurch die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 5 GrEStG nicht zur Anwendung kommt (Az. II R 16/17).
Source: DATEV STeuer
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