Der BFH hatte zu klären, ob die Auszahlung aus einem US-amerikanischen Altersversorgungsplan (401 (k) Pension Plan) lediglich mit dem Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der inländischen Besteuerung unterliegt oder ob sie vollumfänglich als sonstige Einkünfte zu versteuern ist, wenn der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer – nach ausländischem Recht steuerfreie – Beiträge in den dort aufgelegten Altersversorgungsplan zahlte (Az. X R 29/18).
Source: DATEV
Neueste Kommentare