+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des § 17 EStG einheitlich für alle veräußerten Geschäftsanteile oder anhand jedes einzelnen Geschäftsanteils geprüft wird (Az. IX R 12/22).
Source: DATEV