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Der BFH hatte zu entscheiden, ob die im Rahmen der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten von Krankenkassen geleisteten Zahlungen für die von den Auszubildenden durchgeführten Krankenbehandlungen unter Supervision gem. § 3 Nr. 13 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind (Az. V R 25/20).
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