Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für eine durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters unterjährig beendete Personengesellschaft der Freibetrag stets zeitanteilig zu kürzen ist, oder derjenige Anteil zu berücksichtigen ist, der durch den Gewerbeertrag des von dem verbliebenen Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft fortgeführten Gewerbebetriebs nicht aufgezehrt wurde (Az. IV R 8/16).
Source: DATEV STeuer
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