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Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen laut BFH nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge (Az. X R 17/15).
Source: DATEV STeuer