Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Verkaufen von unentgeltlich erworbenen Bezugsrechten auf Aktien mit gleichzeitigem (Wieder-)Kauf durch Stellung des Kaufauftrags vor dem Verkaufsauftrag einen Gestaltungsmissbrauch darstellen, zumal die Orderausführungen am gleichen Tag und zum gleichen Kurs erfolgten (Az. IX R 5/16).
Source: DATEV STeuer
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