+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Verkaufen von unentgeltlich erworbenen Bezugsrechten auf Aktien mit gleichzeitigem (Wieder-)Kauf durch Stellung des Kaufauftrags vor dem Verkaufsauftrag einen Gestaltungsmissbrauch darstellen, zumal die Orderausführungen am gleichen Tag und zum gleichen Kurs erfolgten (Az. IX R 5/16).
Source: DATEV STeuer