Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine „Betreuung von Wohnbauten“ auch dann vorliegt, wenn zu dem – neben eigenem – auch verwalteten fremden Grundbesitz in untergeordnetem Umfang Gebäudeeinheiten gehören, in denen sich nicht nur Wohnungen, sondern auch vereinzelt Gewerbeeinheiten befinden (Az. IV R 32/18).
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