Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, wem die Feststellungslast bei einer von der formalen Rechtsinhaberschaft abweichenden tatsächlichen Handhabung zwischen nahe stehenden Personen obliegt (Az. II R 42/14).
Source: DATEV STeuer
Sep 7, 2016
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, wem die Feststellungslast bei einer von der formalen Rechtsinhaberschaft abweichenden tatsächlichen Handhabung zwischen nahe stehenden Personen obliegt (Az. II R 42/14).
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