Der BFH nimmt Stellung zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung eines Stipendiums, welches von einer durch ein Bundesland und einer Kassenärztlichen Vereinigung gegründeten gemeinnützigen Stiftung ausgereicht wird, wenn sich der Stipendiat verpflichtet, sich (unmittelbar nach Bestehen der entsprechenden Facharztprüfung) für eine bestimmte Zeit in dem entsprechenden Bundesland niederzulassen und dort an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen (Az. IX R 33/18).
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