Der BFH legt dem EuGH Fragen dazu vor, ob die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen oder dem Regelsteuersatz unterliegt, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden (Az. XI R 14/23).
Source: DATEV
Neueste Kommentare