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Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a des GrEStG eine unionsrechtlich verbotene Beihilfe darstellt (Az. II R 62/14).
Source: DATEV STeuer