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Der BFH hatte zu entscheiden, ob das FA nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens befugt ist, einen Nachforderungs- und Haftungsbescheid zu erlassen, wenn eine (rechtswidrige) materielle Präklusionsklausel in einem Insolvenzplan vom Insolvenzgericht rechtskräftig bestätigt wurde (Az. VI R 33/19).
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