Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich eine Sperrwirkung gegenüber einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG sowohl bei einer Teilwertabschreibung eines grenzüberschreitend gewährten Darlehens als auch hinsichtlich einer übernommenen Bürgschaft für ein an ein verbundenes Unternehmen ausgereichtes Bankdarlehen entfaltet (Az. I R 81/17).
Source: DATEV STeuer
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