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Laut BFH ist eine Steuerforderung insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist. Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, kann auch von der Art der Gewinnermittlung abhängen (Az. X R 12/12).
Source: DATEV STeuer