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Der BFH hat bzgl. der Ermittlung des Einheitswerts eines Gebäudes mit Flachdach zu der Frage Stellung genommen, in welchem Umfang der Rauminhalt von Flachdachbauten oberhalb aufgehängter Decken (sog. Staubdecken) in die Ermittlung des Gebäudewerts Eingang findet (Az. II R 27/18).
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