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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob land- und forstwirtschaftliche Flächen, die einem gewerblichen Pächter zur Hebung der Bodenschätze mit der Verpflichtung zur Rückgabe in rekultiviertem Zustand verpachtet werden, weiterhin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören (Az. II R 28/18).
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