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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Ansatz eines Abschlags für Abbruchverpflichtung unterbleibt, wenn zum Feststellungszeitpunkt abzusehen ist, dass das Gebäude (hier Betriebsgebäude) trotz Verpflichtung nicht abgebrochen wird (Az. II R 26/17).
Source: DATEV STeuer