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Der BFH hatte zu entscheiden, ob es bei der Bewertung eines bebauten, erbbaurechtsbelasteten Grundstücks zur Anwendung des Mindestwerts nach § 146 Abs. 6 BewG kommt, wenn dieser zu einem höheren Wert führt, als die Bewertung nach § 148 BewG (Az. II R 28/13).
Source: DATEV STeuer