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Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die Voraussetzungen einer Betriebsstätte auch dann erfüllt sind, wenn der Kläger an diesem Ort über keine eigenen Betriebsmittel verfügt und nicht über langfristige Verträge an seinen dortigen Auftraggeber gebunden ist (Az. X R 14/19).
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