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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine steuerrechtlich beachtliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (mit gegenseitiger Gewinn-/Verlustverrechnung) unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen erfolgen kann (Az. I R 83/15).
Source: DATEV STeuer